Zweijährige berufliche Grundbildung EBA
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Die zweijährige berufliche Grundbildung ist wie die drei- oder vierjährige Grundbildung in einer Bildungsverordnung geregelt und führt zu einem eidgenössisch anerkanntem Berufsabschluss. Sie dient der Vermittlung von Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen.
Der Unterricht in einer Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse sind in der jeweiligen Bildungsverordnung geregelt. Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst nach einem üblichen Qualifikationsverfahren (meist Abschlussprüfung) mit einem eidg. Berufsattest (EBA) ab. Die Grundbildung kann je nach Bedürfnis der lernenden Person angemessen verlängert oder verkürzt werden.
Grundlegende Informationen
Das SDBB-Merkblatt Nr. 15 enthält die wichtigsten Informationen über die zweijährige berufliche Grundbildung. Die Berufe, für die eine Verordnung besteht, sind vollständig aufgelistet.
Merkblatt Nr. 15: Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Informationen zu den einzelnen Berufen EBA
Neben dem Link auf das ausführliche Berufsverzeichnis auf dem Portal berufsberatung.ch ist auch das Informationsblätter-Archiv hier zu finden.
Leitfäden des SBFI und Empfehlungen der SBBK
Hier finden die Verantwortlichen in den Kantonen Leitfäden und Empfehlungen zu folgenden Themen:
- Erarbeitung einer Verordnung zur zweijährigen Grundbildung EBA
- Individuelle Begleitung von Lernenden
- Berufliche Bildungsangebote ohne eidg. Abschluss
- Betriebspraktika, die nicht in einen Bildungsgang integriert sind